Hinweise für den Busantrag 2026/27
Seit dem Schuljahr 2025/26 haben die Busausweise eine Gültigkeitsdauer von
4 Jahren, da sie mit einem Chip versehen sind, sodass ausschließlich von folgenden Schülerinnen und Schülern (SuS) bei Bedarf ein Antrag auf Aufwandserstattung gestellt werden muss:
- SuS, die noch keinen Ausweis besitzen;
- SuS, bei denen sich die Anschrift ändert oder
- diejenigen, die einen Schulwechsel anstreben
(außer bei 6. Klässlern des Schulzentrums, die in Klasse 7 reg. oder gymn. aufsteigen)